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Wir bieten eine 2-Zimmer Wohnung nach vollständiger Renovierung zum Kauf an. Die Wohnung verfügt über 2 Zimmer, neues Duschbad, neue EBK, neue Zimmertüren. Die Böden sind mit neuem hochwertigem Laminat verlegt, alle Wände mit Rauhfaser tapeziert und weiß gestrichen. Die Wohnung befindet sich in einer gepflegten WEG Anlage. Beschlüsse über anstehende Modernisierung sind nicht vorhanden. Die komplette Heizungsanlage wurde in 2019 erneuert.
Diese schöne ETW steht nach abgeschlossener Renovierung frei zur Eigennutzung oder kann für eine Kaltmiete von 400,00 € zuzüglich 100,00 HNK
also einer Warmmiete von 500,00 € jederzeit vermietet werden.
Auf Wunsch kann die Wohnung auch im vermieteten Zustand übergeben werden.
Die Wohnung befindet sich im Norden der Stadt. Die Nordstadt heutzutage, nördlicher Stadtbereich von Flensburg.
Die Altersstruktur des Stadtteils entspricht weitgehend dem der Gesamtbevölkerungsstruktur Flensburgs. Die Flensburger Schiffbau-Gesellschaft ist der größte Arbeitgeber des Stadtteils.
Vom Strandbad Ostseebad kann man zu Fuß innerhalb kürzester Zeit das angrenzende Wassersleben erreichen. Heutzutage wird darüber nachgedacht, die Lage der Nordstadt am Flensburger Hafen zum Teil besser zu gestalten. Es befinden sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten vor Ort und auch an den kulturelle Bereich ist gedacht.
Besichtigung :
Außenbesichtigungen sind jederzeit möglich. Wir bitten Sie jedoch die Diskretion zu wahren und vom Betreten des Grundstückes ohne Begleitung des Immobilienmaklers abzusehen.
Innenbesichtigungen – nach vorheriger Terminabstimmung – nur in unserer Begleitung.
Hinweis:
Alle Angaben in diesem Exposé erhalten wir vom Eigentümer bzw. Auskunftsbefugten und übernehmen daher keine Haftung für diese Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Der Käufer zahlt eine Courtage von 3,57% des Kaufpreises inkl. der gesetzl. Mehrwertsteuer an Immobilien Ohm – Sarkany e.K.. Immobilien Ohm – Sarkany e.K. erhält als Vermittelnder und/oder Nachweisender einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (§ 328 BGB – Vertrag zugunsten Dritter). Die Courtage ist mit dem Abschluss des Kaufvertrages fällig und verdient. Der Verkäufer zahlt ebenfalls eine Verkaufsprovision in gleicher Höhe. Die Provision errechnet sich aus dem beurkundeten Kaufpreis.
Dieses Exposé ist eine Vorabinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.
Erwerbsnebenkosten:
Vom Käufer dieser Immobilie sind folgende Erwerbsnebenkosten zu zahlen:
1. Grunderwerbssteuer: 6,50 % des Kaufpreises
2. Notar/Gerichtskosten: ca. 1,50 % des Kaufpreises
3. Vermittlungs- /Maklerkosten: 3,57 % des Kaufpreises inkl. 19% MwSt. als Maklercourtage
Unsere Angebote sind vertraulich zu behandeln. Der Empfänger darf diese nur für sich selbst verwenden. Gibt er dieses Angebot ohne Zustimmung an Dritte weiter, so hat er im Falle eines Vertragsabschlusses mit einem Dritten die uns entgangene Maklerprovision als Vertragsstrafe zu zahlen.